Stiftung Atelier Cité Paris
AUSSCHREIBUNG ATELIER CITÉ PARIS 2026
Die Stiftung Atelier Cité Paris stellt Kunstschaffenden aus dem Raum Zentralschweiz (UR, SZ, NW, OW, LU, ZG) im Rahmen eines Weiterbildungsaufenthaltes ein Atelier in Paris zur Verfügung. Es ist eines von über 300 Ateliers in der Cité Internationale des Arts (18, rue de l’Hôtel de Ville) in Paris.
Die Stiftung vergibt in der Regel zwei 6-monatige Aufenthalte an zwei Kunstschaffende aus zwei verschiedenen Zentralschweizer Kantonen.
Die Ausschreibung des Ateliers gilt für Kunstschaffende, die seit mindestens zwei Jahren in einem der genannten Zentralschweizer Kantone wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre durchgehend dort Wohnsitz hatten.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler:innen, die sich durch Ausbildung, Arbeitsweise oder Präsentationspraxis in der bildenden Kunst verorten.
Eingabeschluss für die Bewerbungsdossiers für einen Aufenthalt in Paris im Jahr 2026 ist Sonntag, 11. Mai 2025. Die Eingabe erfolgt elektronisch per E-Mail.
Auf der Homepage der Visarte Zentralschweiz finden Sie alle weiteren Angaben zur Stiftung und zur Bewerbung. Hier finden Sie auch das offizielle Bewerbungsformular zum Download.
Eine Mitgliedschaft bei Visarte Zentralschweiz ist erwünscht, wird aber nicht vorausgesetzt.
Die Stiftung Atelier Cité Paris stellt Kunstschaffenden aus dem Raum Zentralschweiz (UR, SZ, NW, OW, LU, ZG) im Rahmen eines Weiterbildungsaufenthaltes ein Atelier in Paris zur Verfügung. Es ist eines von über 300 Ateliers in der Cité Internationale des Arts (18, rue de l’Hôtel de Ville) in Paris.
Die Stiftung vergibt in der Regel zwei 6-monatige Aufenthalte an zwei Kunstschaffende aus zwei verschiedenen Zentralschweizer Kantonen.
Die Ausschreibung des Ateliers gilt für Kunstschaffende, die seit mindestens zwei Jahren in einem der genannten Zentralschweizer Kantone wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre durchgehend dort Wohnsitz hatten.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler:innen, die sich durch Ausbildung, Arbeitsweise oder Präsentationspraxis in der bildenden Kunst verorten.
Eingabeschluss für die Bewerbungsdossiers für einen Aufenthalt in Paris im Jahr 2026 ist Sonntag, 11. Mai 2025. Die Eingabe erfolgt elektronisch per E-Mail.
Auf der Homepage der Visarte Zentralschweiz finden Sie alle weiteren Angaben zur Stiftung und zur Bewerbung. Hier finden Sie auch das offizielle Bewerbungsformular zum Download.
Eine Mitgliedschaft bei Visarte Zentralschweiz ist erwünscht, wird aber nicht vorausgesetzt.
Aufenthalte im ATELIER CITÉ PARIS
Für das Jahr 2025 hat der Stiftungsrat folgende Personen gewählt:
Für das Jahr 2025 hat der Stiftungsrat folgende Personen gewählt:
- Salomon Wicki (Luzern)
- Cécile Huber (Zug)
Atelier:
Das von der Stiftung gemietete Atelier befindet sich in der Cité Internationale des Arts, von der es auch verwaltet wird. Es besteht aus einem ca. 40 m² grossen möblierten Raum mit einer Kochgelegenheit und einem Bad. Das Atelier liegt im Zentrum von Paris nördlich der Ile-Saint-Louis im Marais (4e arrondissment) an der Rue de l'Hôtel de Ville. Die Cité verfügt über rund 300 Ateliers vor allem für bildende Kunstschaffende aus der ganzen Welt. Zudem verfügt sie über gemeinsam genutzte Aufenthalts- und Arbeitsräume.
Teilnahmeberechtigung:
Neu werden in der Regel zwei 6-monatige Aufenthalte an zwei Kunstschaffende aus zwei verschiedenen Zentralschweizer Kantonen vergeben (1. Januar – 30. Juni und 1. Juli – 31. Dezember). Die Ausschreibung des Ateliers gilt für Kunstschaffende, die seit mindestens zwei Jahren in einem der genannten Zentralschweizer Kantone wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre durchgehend dort Wohnsitz hatten.
Erfahrungsbericht:
Im Anschluss an den Aufenthalt geben die Künstler:innen der Geschäftsstelle von Visarte Zentralschweiz einen Erlebnisbericht über ihren Aufenthalt in Paris und im Atelier ab. Dieser wird im Jahresbericht publiziert.
Kosten:
Die Zusprechung des Ateliers durch die Stiftung beinhaltet die kostenlose Benützung der Atelierwohnung.
Die Zentralschweizer Kantone haben sich freundlicherweise bereit erklärt, ihren Stipendiaten einen Lebenskostenzuschuss von Fr. 3000.-/Monat zu bezahlen. Die Nebenkosten von ca. 550 Euro pro Monat gehen allerdings zu Lasten des Kunstschaffenden.
Folgende Kosten gehen zulasten der in der Atelierwohnung weilenden Kunstschaffenden:
Die Zentralschweizer Kantone haben sich freundlicherweise bereit erklärt, ihren Stipendiaten einen Lebenskostenzuschuss von Fr. 3000.-/Monat zu bezahlen. Die Nebenkosten von ca. 550 Euro pro Monat gehen allerdings zu Lasten des Kunstschaffenden.
Folgende Kosten gehen zulasten der in der Atelierwohnung weilenden Kunstschaffenden:
- Nebenkosten Atelier (ca. Euro 550 pro Monat)
- Reisespesen
- Telefon- und Internetgebühren
- Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung
Gremium:
Der Stiftungsrat ist ein Fachgremium, das jährlich auch die Jurierung durchführt. Zurzeit besteht er aus folgenden Mitgliedern:
- Laura Breitschmid (Vorsitz)
- Olivia Abächerli
- David Glanzmann
- Reto Leuthold
- Martina Lussi
- Achim Schröteler