Beratung und Unterstützung im Umgang mit künstlerischen Vor- und Nachlässen
Künstlerische Vor- und Nachlässe können für Kunstschaffende sowie Angehörige und Erben eine grosse Herausforderung bedeuten. Der Umgang mit künstlerischen Lebenswerken wirft Fragen in unterschiedlichsten Fachbereichen auf:
- Wie kann ein künstlerisches Werk fachgerecht aufbewahrt werden (präventive Konservierung)?
- Wie soll ein Vor- oder Nachlass inventarisiert werden?
- Wer kann beraten, wenn ein Werk finanziell und/oder künstlerisch bewertet werden soll?
- Was braucht es, damit z. B. Museen oder Archive Schenkungen aus einem Vor- oder Nachlass annehmen?
- Wie können Ausstellungen und/oder Publikationen zu einem künstlerischen Werk geplant werden?
- Wer kann bei rechtlichen Fragen (Erbrecht, Steuerrecht, Urheberrecht) beraten?
Visarte Zentralschweiz bietet Mitgliedern, Erben, aber auch weiteren interessierten Personen eine Erstberatung an und kann auf Wunsch weiter verweisen an verschiedene Expert*innen.
Bei Fragen rund um künstlerische Vor- und Nachlässe sind der Jurist und Mediator Hans Stricker oder die Kunsthistorikerin Bettina Staub erste Kontaktpersonen. Sie werden mit den Interessierten ein Treffen vereinbaren, eine erste Einschätzung der Situation des Vor- oder Nachlasses vornehmen und je nachdem Kontakte herstellen zu Fachpersonen. Diese Erstberatung ist für Visarte-Mitglieder und ihre Angehörigen kostenlos.
Künstlerische Vor- und Nachlässe können für Kunstschaffende sowie Angehörige und Erben eine grosse Herausforderung bedeuten. Der Umgang mit künstlerischen Lebenswerken wirft Fragen in unterschiedlichsten Fachbereichen auf:
- Wie kann ein künstlerisches Werk fachgerecht aufbewahrt werden (präventive Konservierung)?
- Wie soll ein Vor- oder Nachlass inventarisiert werden?
- Wer kann beraten, wenn ein Werk finanziell und/oder künstlerisch bewertet werden soll?
- Was braucht es, damit z. B. Museen oder Archive Schenkungen aus einem Vor- oder Nachlass annehmen?
- Wie können Ausstellungen und/oder Publikationen zu einem künstlerischen Werk geplant werden?
- Wer kann bei rechtlichen Fragen (Erbrecht, Steuerrecht, Urheberrecht) beraten?
Visarte Zentralschweiz bietet Mitgliedern, Erben, aber auch weiteren interessierten Personen eine Erstberatung an und kann auf Wunsch weiter verweisen an verschiedene Expert*innen.
Bei Fragen rund um künstlerische Vor- und Nachlässe sind der Jurist und Mediator Hans Stricker oder die Kunsthistorikerin Bettina Staub erste Kontaktpersonen. Sie werden mit den Interessierten ein Treffen vereinbaren, eine erste Einschätzung der Situation des Vor- oder Nachlasses vornehmen und je nachdem Kontakte herstellen zu Fachpersonen. Diese Erstberatung ist für Visarte-Mitglieder und ihre Angehörigen kostenlos.
Die Auktion vom 19. September 2020 hat in der Kornschütte Luzern stattgefunden. Der Erlös von 36'300 Franken geht an die «Stiftung für bildende Künstlerinnen und Künstlern der Zentralschweiz».
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Aktion «Selbstporträt im Lockdown»
Eine kollektive Momentaufnahme der Zentralschweizer Künstler:innen aus dem Lock Down.
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